Die Vermietung der Büroimmobilie BAC soll hauptsächlich an sogenannte Hauptmieter erfolgen, d. h. Mieter, die ihre Mietverträge direkt mit der
Objektgesellschaft abschließen.Gemäß Anteilskaufvertrag sollen die Mieter bzw. die Hauptmietverträge u.a. folgende Anforderungen erfüllen: Die Vermietung erfolgt für eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren. Die Hauptmietverträge dürfen grundsätzlich keine Sonderkündigungsrechte enthalten, die vor Ablauf einer Mietzeit von zehn Jahren zur Kündigung berechtigen.
Zwischenzeitlich (Stand: zweiter Prospektnachtrag) wurden zwei Hauptmietverträge mit der
Objektgesellschaft abgeschlossen, in denen jeweils die Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH und die Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH gemeinsam als Mieterin auftreten.
Für die Übernahme der
Anteile an der
Objektgesellschaft durch die
Beteiligungsgesellschaft muss gemäß den im
Anteilskaufvertrag vereinbarten Stichtagsvoraussetzungen u.a. ein Vermietungsstand von 100% der Gesamtmietfläche (inkl. Generalmietvertrag) erreicht sein. Sollten die Stichtagsvoraussetzungen bis zum 31.12.2013 nicht erfüllt werden, kann die
Beteiligungsgesellschaft vom Anteilskaufvertrag zurück treten, d. h. die
Beteiligungsgesellschaft würde die
Anteile an der
Objektgesellschaft nicht übernehmen und die FAY Projekt Nr. 115 GmbH & Co. KG als Verkäufergesellschaft wäre nach Maßgabe des Anteilskaufvertrages schadensersatzpflichtig.