Die Dividende ist eine gewinnabhängige Zahlung an die Aktionäre. Die Zahlung einer Dividende wird jährlich von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossen. Die Dividendenhöhe richtet sich in erster Linie nach dem Bilanzgewinn und der wirtschaftlichen Perspektive des Unternehmens. Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind die Dividenden, die einem Investmentfonds zufließen, für den Privatanleger und den betrieblichen einkommensteuerpflichtigen Anleger nur noch zur Hälfte steuerpflichtig sind, für den körperschaftsteuerpflichtigen betrieblichen Anleger sind sie in voller Höhe steuerfrei. Inländische Dividenden erhält der Anleger jedoch nach Kürzung von 25 Prozent Körperschaftsteuer. Diese Körperschaftsteuer kann weder auf Fonds- noch auf Anlegerebene angerechnet werden (Definitivbesteuerung). Die hälftige Steuerpflicht bzw. vollständige Steuerfreistellung stellt den Ausgleich für das fehlende Körperschaftsteuerguthaben dar.
Nach dem Halbeinkünfteverfahren fällt auf inländische Dividenden Kapitalertragsteuer nur noch in Höhe von 20 Prozent an, die weiterhin auf die Einkommensteuerschuld anrechenbar ist.