Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden zwischen einzelnen Ländern abgeschlossen und dienen der Vermeidung der Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr. Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten entsprechende Abkommen geschlossen. Die Inhalte variieren jedoch von Land zu Land. Informationen zu den jeweiligen Inhalten und Abkommen können beim Bundesfinanzministerium abgerufen werden.
Ein Abkommen zwischen zwei Staaten, um zu vermeiden, dass Bürger, die in dem jeweils anderen Land investieren, doppelt Steuern zahlen. Bei Immobilieninvestments etwa gilt zwischen vielen europäischen Staaten die Freistellungsmethode. Das heißt) der Anleger muss die Einkünfte aus der Immobilie dort versteuern, wo sie sich befindet. Für Deutsche galt im Heimatland bis Ende 2007 lediglich der Progressionsvorbehalt. Seit dem Steuerjahr 2008 spielen diese Einkünfte für den deutschen Fiskus gar keine Rolle mehr.
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