Beim Ertragswertverfahren wird der Wert der baulichen Anlagen getrennt vom Bodenwert ermittelt. Zur Ermittlung des Gebäudewertes werden die "ortsüblich und nachhaltig erzielbaren" Erträge aller baulichen Anlagen zugrunde gelegt. Dieses Verfahren stellt die wirtschaftliche Seite einer Immobilie, d.h. ihre Rentabilität, in den Vordergrund.