Da nicht alle EU-Staaten zum Beginn der Endstufe der Wirtschafts- und
Währungsunion (
WWU) Anfang 1999 dem Euro-Währungsgebiet angehörten, mussten die Währungsbeziehungen zwischen den WWU-Teilnehmern (den so genannten Ins) und den übrigen EU-Staaten (den so genannten Outs oder Pre-Ins) geregelt werden. Hierzu hat man sich in Anlehnung an das EWS auf ein EWS II als reformiertes Nachfolgesystem geeinigt. Ziel ist es zum einen, übermäßige Wechselkursverzerrungen und -schwankungen zu vermeiden, die ein reibungsloses Funktionieren des Europäischen Binnenmarktes behindern können. Zum anderen sollen für die Pre-Ins Anreize zur wirtschafts- und finanzpolitischen Annäherung (
Konvergenzkriterien) geschaffen werden, sodass ein späterer WWU-Beitritt möglich wird.
Im Rahmen des neuen Wechselkursmechanismus erhält der
Euro die Funktion als Leit- oder Ankerwährung, so dass die Paritäten (Leitkurse) für die
Währungen der Pre-Ins an den
Euro geknüpft werden. Der maximale Schwankungsspielraum für die
Wechselkurse wird durch die Standardbandbreite von ± 15 Prozent um die Leitkurse bestimmt, wobei nach erfolgreichen Konvergenzbemühungen für einzelne
Währungen engere Bandbreiten möglich sind. Bei Erreichen der
Interventionspunkte sind grundsätzlich unbegrenzte Devisenmarktinterventionen vorgesehen, die allerdings vom Grundsatz her nur unterstützenden Charakter haben dürfen und eine konvergenzorientierte Geld- und Finanzpolitik keinesfalls ersetzen können. Um dies sicherzustellen, erhalten die
Europäische Zentralbank und die am Wechselkursmechanismus teilnehmenden nationalen Notenbanken das Recht, jederzeit eine vertrauliche Überprüfung der Leitkurse in Gang zu setzen. Bei Gefahren für die
Preisstabilität können sie außerdem
Interventionen verweigern. Dem EWS II gehörten zu Beginn nur die Dänenkrone und die griechische Drachme an.
Seit dem 1. Januar 2001 ist Griechenland allerdings zwölftes Mitgliedsland der
Währungsunion, so dass zunächst nur noch die Dänenkrone am Wechselkursmechanismus des EWS II teilgenommen hatte (bei einer engen Schwankungsmarge von ± 2,25 Prozent). Mit Wirkung vom 28. Juni 2004 umfasst das EWS II jedoch auch die estnische Krone, den litauischen Litas und den slowenischen Tolar (mit der Standardbandbreite von ± 15 Prozent). Zum 2. Mai 2005 stießen ferner der lettische Lats, die maltesische Lira und das zypriotische Pfund hinzu (ebenfalls mit der Standardbandbreite von ± 15 Prozent). Alle sechs Länder streben eine Mitgliedschaft in der
Währungsunion für das Jahr 2007 an.
Quelle: Deutsche Bundesbank