Der Begriff bezeichnet eine staatliche Exportkreditversicherung. Diese bietet Schutz vor Zahlungsausfällen, die politisch oder wirtschaftlich bedingt sind. In interministeriellen Ausschüssen der Bundesregierung wird über die Vergabe dieser Bundesgarantien entschieden. Das Ziel ist die Förderung der heimischen Exportwirtschaft, indem Investitionen in Märkten mit erhöhten Risiken abgesichert werden. Verschiedene Arten der Exportgarantien sind: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light, Bauleistungsdeckung, Fabrikationsrisikodeckung, Finanzkreditdeckung, Leasingdeckung, Lieferantenkreditdeckung, Rahmenkreditdeckung, Revolvierende Einzeldeckung, Vertragsgarantiedeckung.
Quelle: http://www.foerderland.de
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