Mit dem Photovoltaikfonds
InfraClass Energie 6 haben Sie die Möglichkeit, mittelbar über Objektgesellschaften in Photovoltaikanlagen zu investieren. Als Investitionsobjekte kommen nur Photovoltaikanlagen in Betracht, die in einem der Zielländer Italien, Deutschland, Frankreich oder Spanien liegen. In diesen Ländern ist die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen derzeit per Gesetz oder Dekret festgelegt.
Angesichts von Klimawandel und Umweltverschmutzung rücken Kapitalanlagen, die neben den rein wirtschaftlichen Chancen auch einen Beitrag zu Nachhaltigkeit, Klima und Umweltschutz leisten, in den Vordergrund. Die Sonneneinstrahlung auf einen minimalen Teil der Erdoberfläche würde ausreichen, um mittels
Photovoltaik den Weltenergiebedarf abzudecken. In den letzten Jahren wurde sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf politischer Ebene die Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien erkannt. Dabei kommt der Gewinnung von Solarstrom durch
Photovoltaik aufgrund der umfassenden Verfügbarkeit von solarer Energie (Sonneneinstrahlung) eine große Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund bietet Ihnen die KGAL mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot, dem mittlerweile siebten Photovoltaikfonds für Privatanleger, erneut die Möglichkeit zur
Investition in ein aufzubauendes
Portfolio von Photovoltaikanlagen. Im Fokus des
Fonds stehen Photovoltaikanlagen in den Zielländern Italien und Deutschland. Daneben können bis zu 30% des
Fondsvolumens auch in Photovoltaikanlagen in den Zielländern Spanien und Frankreich investiert werden.
Feste Vergütungssysteme. Sämtliche Zielländer (Italien, Deutschland, Frankreich und Spanien) gewähren derzeit per Gesetz oder Dekret festgelegte Vergütungssysteme, mit welchen Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom über einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden.
Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich bestehen derzeit in den Zielländern Verpflichtungen zur Abnahme des erzeugten Stroms durch (lokale) Netzbetreiber bzw. Energieunternehmen. Die Vergütung erfolgt überwiegend durch Umlagesysteme, die die entstehenden Lasten auf alle Stromverbraucher verteilen. In diesen Fällen besteht somit keine Abhängigkeit von staatlicher Zahlungsfähigkeit wie bei direkten Subventionen.