Einzahlung
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 5.000 zzgl. 5%
Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 100 teilbar sein.
Ausschüttung
Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen umgehend nach Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, wenn der ausschüttungsfähige Betrag mind. 5% des Nominalkapitals der Gesellschaft erreicht.
Abhängig von der Liquiditätslage der Gesellschaft haben
Anleger darüberhinaus die Möglichkeit gewinnunabhängig bis zu 10% p.a. ihrer Einlagen jährlich oder monatlich ausgezahlt zu erhalten.
Das Ergebnis, nach Abzug der Vorabvergütungen, wird in jedem Jahr grundsätzlich auf alle Gesellschafter und
Treugeber im Verhältnis des Standes des jeweils gebundenen Kapitals zueinander verteilt. Dies gilt bis die rechnerische Grundverzinsung, die sog. "Hurdle-Rate", erreicht wird, die in jedem Jahr erneut zu berechnen ist. Die "Hurdle-Rate" ist erreicht, wenn das kumulierte Gewinn- und Verlustkonto des handelsrechtlichen Jahresabschlusses 7% p.a. (inkl. Zinseszins) der zum Ende der Emissionsphase in den Einlagekonten verbuchten kumulierten Einlagen abzüglich Ausschüttungen / Entnahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ausmacht. Falls durch einen späteren Jahresfehlbetrag die "Hurdle-Rate" unter den Wert von 7% p.a. fallen sollte, sind nachfolgende Jahresüberschüsse dazu zu verwenden, die "Hurdle-Rate" wieder auf den Betrag von 7% p.a. aufzustocken.
Veräußerung
Erlöse aus Beteiligungsveräußerungen werden in der Regel an die
Anleger ausgeschüttet. Da es sich um ein Blind-Pool Konzept handelt, können keine genaueren Prognose abgegeben werden.