Investitionskriterien:
Für Beteiligungen an
Fondsgesellschaften gilt allgemein:
- Es darf nur in Gesellschaften investiert werden, deren Management über mindestens fünf Jahre Erfahrung in dem
jeweiligen Investitionssegment verfügt.
- Bei Publikumsfonds ist darüber hinaus das Vorliegen einer Beurteilung des Prospekts nach IDW Standard durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich, die keine wesentlichen Beanstandungen enthält.
- Es dürfen keine Beteiligungen eingegangen werden, die nach dem InvG als Investmentanteile zu qualifizieren sind.
Immobilienfonds (
Bestandsimmobilien):
- ausgewogene Verteilung von Investitionsstandorten und Immobilienarten
- Zielfonds müssen bereits Eigentümer (evtl. anteilig) der Investitionsobjekte sein oder Erwerb muss sichergestellt sein.
- Für alle Immobilien soll ein unabhängiges Wertgutachten vorliegen, das den Kaufpreis als marktgerecht bestätigt.
- die Fondsimmobilien müssen im Allgemeinen vermietete
Bestandsimmobilien sein.
-
Substanzquote von mindestens 85%
- bestehende Mietverträge mit gewichteter Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren.
- maximal 60% Fremdfinanzierungsanteil mit bestehender Finanzierungszusage durch eine
Bank, mindestens fünfjährige
Zinsfestschreibung, plausibel kalkulierte Konditionen für die Anschlussfinanzierung
- Die Möglichkeit steuerlicher Nachteile durch Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels auf Ebene der Vermögensverwaltenden KG muss berücksichtigt werden.
Immobilienprojektentwicklungen:
- Investitionen in
Projektentwicklungen die als
Dachfonds mit Blindpool konzipiert sein können oder über geschlossene
Fonds, die in einzelne konkrete Immobilienprojekte investieren.
-
Dachfonds, die als Blindpool konzipiert sind müssen mit einem positiven Trackrecord aufgelegt sein
- konkrete Immobilienprojektentwicklungen mit plausiblem Businessplan
- bei konkreten Projekten müssen die Grundstücke bereits im Eigentum der Fondsgesellschaft bzw. des Projektentwicklers sein und die erforderlichen Baugenehmigungen vorliegen.
- fondsbedingte Kosten der
Investitionsphase maximal 10 % des Eigenkapitals
- maximal 80%igen Fremdfinanzierungsanteil, dabei in Landeswährung des Projektstandorts
Private
Equity Dachfonds:
- mindestens zehn Zielfonds
- Management des
Private Equity Dachfonds muss Zugang zu den Top Quarter
Fonds besitzen
- Investitionsschwerpunkte in Nordamerika und Europa
- Schwerpunkt auf Unternehmensbeteiligungen in fortgeschrittenen Lebensphasen der Unternehmen
Schiffsbeteiligungsfonds:
- ausgewogene Verteilung auf Schiffstypen und -größen,
Charterer und Reeder
- Zielfonds bereits Eigentümer (evtl. anteilig) oder bereits abgeschlossener Kaufvertrag
- unabhängiges Wertgutachten vorliegen
-
Substanzquote von mindestens 90%
- Charterverträge mit Restlaufzeit von mindestens drei Jahren. Alternativ Beschäftigungspool von wenigstens 10 Schiffen
- maximal 65% Fremdfinanzierungsanteil und hohe Tilgungsleistungen
Flugzeugfonds:
- ausgewogene Verteilung auf Flugzeugtypen, Leasingnehmer / Fluggesellschaften
- Zielfonds bereits Eigentümer (evtl. anteilig) oder abgeschlossener Kaufvertrag
- unabhängiges Wertgutachten
Substanzquote von mindestens 90%
- Leasing- / Mietverträge mit einer Restlaufzeit von mindestens acht Jahren
- maximal 65% Fremdfinanzierungsanteil und hohe Tilgungsleistungen
regenerative Energien und Umweltfonds:
- Maximal 50% des Investitionsvolumens auf Projekte die noch nicht feststehen
- Zielfonds bereits Eigentümer (evtl. anteilig) oder Erwerb bereits vertraglich sichergestellt
-
Substanzquote von mindestens 85%
- maximal 75% Fremdfinanzierungsanteil und hohe Tilgungsleistungen