Die Prosperia Triple Asset Premium 1 ist eine gewerblich tätige Personengesellschaft, aus der die
Anleger steuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG erzielen. Unabhängig von der Art der Beteiligung an der Prosperia Triple Asset Premium 1 werden die
Anleger steuerlich grundsätzlich als Mitunternehmer behandelt. Gewinne aus der Beteiligung sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Eine eventuelle Entnahme dieser bereits versteuerten Gewinne im Folgejahr oder später hat grundsätzlich keine steuerlichen Folgen für die
Anleger. Das Angebot fällt unter den Regelungsbereich von § 15 b EStG, d. h. die negativen Ergebnisse aus der Beteiligung können nur mit positiven Einkünften aus dieser Beteiligung verrechnet werden; eine Verrechnung mit anderen Einkünften des Anlegers ist nicht möglich. Das den Anlegern bei Beendigung der Beteiligung zustehende
Auseinandersetzungsguthaben ist - vereinfacht ausgedrückt - in der Höhe des Anteils, der das jeweilige saldierte steuerliche Kapitalkonto übersteigt, zu versteuern.