Einzahlung:
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt für einen
Anleger, der sich mit einem einmaligen Betrag beteiligt, EUR 5.000 zzgl. 5,5 Prozent
Agio. Höhere Zeichnungssummen müssen durch 100 teilbar sein. Der
Anleger hat die Wahlmöglichkeit zwischen den Beteiligungsformen VSG III Direkt (einmalige Einzahlung unmittelbar nach Beitritt) und VSG III Spar (monatliche Zahlungen ab EUR 100 inkl. 5,5%
Agio). Bei der Anlageform VSG III Spar ist ein Einmalbetrag in Höhe von mindestens EUR 1.000 inkl. 5,5%
Agio anfänglich zu leisten. Danach sind monatliche Raten in Höhe von mindestens EUR 100 zu leisten, in denen das
Agio in Höhe von 5,5% bereits enthalten ist. Eine monatliche Rate in Höhe von EUR 100 setzt sich daher aus 94,79
Euro Einlage und
Agio in Höhe von 5,21
Euro zusammen, die anfängliche Zahlung setzt sich je EUR 1.000 aus einer Einlage in Höhe von EUR 947,87 und
Agio in Höhe von EUR 52,13 zusammen. Die Einzahlungslaufzeit ist nicht begrenzt.
Auszahlung:
Vorhandene Liquiditätsüberschüsse werden von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft III GmbH & Co. KG nicht an die
Anleger ausgeschüttet, sondern weiter in die Edel metalle Gold, Silber und Platin investiert, und dienen der Deckung laufender und einmaliger Kosten.
Anleger erhalten bei der (Teil-)Kündigung von Beteiligungen Auszahlungen in Form einer
Abfindung in Höhe ihrer anteiligen Beteiligung am Depotwert abzüglich anteiliger Kosten.