| Beteiligungsgegenstand |
Hahn Fachmarktzentrum Nordhorn GmbH & Co. KG:
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften, die Grundbesitz halten, deren ökonomische Nutzung sowie die ökonomische Nutzung etwa zu erwerbenden weiteren und anderen Vermögens. Sie beschränkt sich dabei zunächst auf den Grundbesitz, eingetragen beim Amtsgericht Nordhorn, Grundbuch von Nordhorn, Blatt 30856, Flur Nr. 16, Flurstücke 63/17, 81/78, 81/76, 77/5, 78/8, groß 50.026 m2, der mit einem SB-Warenhaus, einem Baumarkt und weiteren Shopflächen bebaut ist. Die Beschränkung auf diesen Grundbesitz kann durch Gesellschafterbeschluss, der lediglich der einfachen Mehrheit der Stimmen, gerechnet nach § 7 dieses Gesellschaftsvertrages, bedarf, aufgehoben werden. Für den Fall, dass die Gesellschaft ihren sämtlichen Grundbesitz veräußert und dennoch ihre Fortsetzung beschlossen hat, beschränkt sich ihr Zweck auf die Verwaltung des restlichen Vermögens. Darüber hinaus kann die Gesellschaft vorhandene und noch zu erwerbende Liquiditätsreserven kurzfristig und im Ausnahmefall in marktüblichen Kapitalmarkttiteln, insbesondere internationalen Aktienfonds, Wertpapieren oder anderen öffentlich gehandelten Kapitalmarkttiteln sowie Festgeld o. ä. anlegen.
Hahn EKZ Offenbach GmbH & Co. KG:
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften, die Grundbesitz halten, deren ökonomische Nutzung sowie die ökonomische Nutzung etwa zu erwerbenden weiteren und anderen Vermögens. Sie beschränkt sich dabei zunächst auf den Grundbesitz, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main, Grundbuch von Bürgel, Blatt 3439, Flur Nr. 6, Flurstücke 47/2, 48, 49, 47/3, 248/6, 44/17 sowie eine noch zu vermessende Teifläche von ca. 10 qm aus Blatt 7014, Flur Nr. 6, Flurstück 110/7, groß insgesamt 40.130 qm, der mit einem Baumarkt und einem SB-Warenhaus bebaut ist. Die Beschränkung auf diesen Grundbesitz kann durch Gesellschafterbeschluss, der lediglich der einfachen Mehrheit der Stimmen, gerechnet nach § 7 dieses Gesellschaftsvertrages, bedarf, aufgehoben werden. Für den Fall, dass die Gesellschaft ihren sämtlichen Grundbesitz veräußert und dennoch ihre Fortsetzung beschlossen hat, beschränkt sich ihr Zweck auf die Verwaltung des restlichen Vermögens. Darüber hinaus kann die Gesellschaft vorhandene und noch zu erwerbende Liquiditätsreserven kurzfristig und im Ausnahmefall in marktüblichen Kapitalmarkttiteln, insbesondere internationalen Aktienfonds, Wertpapieren oder anderen öffentlich gehandelten Kapitalmarkttiteln sowie Festgeld o. ä. anlegen. |