Kanada:
Für Zwecke der Besteuerung in Kanada ist die kanadische
Objektgesellschaft nicht Subjekt der Ertragsbesteuerung und wird insofern als transparente Gesellschaft klassifiziert. Somit sind die einzelnen Kapitalanleger der Fondsgesellschaft Subjekt der Besteuerung in Kanada. Das steuerliche Ergebnis der kanadischen
Objektgesellschaft wird im Rahmen der einheitlichen Steuererklärung in Kanada auf Ebene der kanadischen
Objektgesellschaft ermittelt und den Gesellschaftern zugewiesen. Der
Anleger unterliegt mit den aus dem Beteiligungsangebot vermittelten Einkünften der beschränkten Steuerpflicht in Kanada. Die auf den
Anleger entfallenden kanadischen Einkünfte sind in der kanadischen Steuererklärung des Anlegers zu erklären. In Kanada unterliegen die Einkünfte aus laufenden Gewinnen und der Veräußerung einer
Quellensteuer.
Deutschland:
Die laufenden gewerblichen Einkünfte aus der Förderung und der Veräußerung von Öl und Gas in Kanada sind in Deutschland unter
Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt. Ein Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung an der Conserve Oil Corporation POC Second Limited Partnership ist, wie nach dem
DBA ebenfalls in Deutschland unter
Progressionsvorbehalt freigestellt.