Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 € bzw. 1.602 € bei Ehegatten und ersetzt den bisherigen
Sparer-Freibetrag bzw.
Freistellungsauftrag ab dem 01.01.2009. Von der reinen Betragshöhe sind beide Beträge gleich, allerdings gibt es ab dem 01.01.2009 keine
Werbungskostenpauschale mehr.
Quelle: fit4fonds