=
Ausgleichsfähige Verluste
Dem
Anleger zugewiesene steuerliche Verluste, die er bis zu 100 % seiner geleisteten Kommanditeinlage plus
Agio mit steuerlichen Gewinnen anderer Einkunftsarten ausgleichen kann (§ 15 a Einkommensteuergesetz/EStG). Nicht ausgeglichene (verrechenbare) Verluste können - z.Zt. zeitlich und betragsmäßig unbegrenzt - vorgetragen und mit späteren Gewinnzuweisungen aus derselben Gesellschaft verrechnet werden.